Kann ich eine Sonderspende an mein Patenkind leisten?
Zu den drei jährlichen Überweisungsterminen (April, August und Dezember) ist es möglich, Sonderspenden an die Patenkinder mitzuschicken. Eine Sonderspende ist eine freiwillige Leistung, zu der kein Pate verpflichtet ist. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, wie wichtig diese zusätzlichen Zuwendungen für die Kinder sind, da viele sonst das ganze Jahr über keine Möglichkeit haben, einmal ein neues Kleidungsstück, Schuhe oder andere wichtige Gebrauchsgegenstände zu erhalten. In Absprache mit der Partnerfamilie werden mit den Sonderspenden notwendige Dinge für Ihr Patenkind angeschafft. Wir leiten Sonderspenden bis zu folgenden Höchstgrenzen im Jahr nach Uganda weiter:
Für Primary Schüler*innen bis einschließlich P6 EUR 60,00 p.a.
Für P7-Kinder und Secondary Schüler*innen EUR 120,00 p.a.
Für Auszubildende ist keine Obergrenze festgelegt.