Wann wird eine Patenschaft von Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. gekündigt?
Wir behalten uns vor, eine Patenschaft zu kündigen, wenn ein Pate/eine Patin sich mit drei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet, oder wenn andere triftige Gründe vorliegen, wie z. B. die Schädigung des Ansehens der ugandischen Partnerorganisationen oder des Vereins Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. Der Pate/die Patin erhält über die Kündigung eine schriftliche Mitteilung (auch per e-Mail).